Mit Otter Gerüsten stehen Sie nicht auf wackeligen Beinen
Fassadengerüste bilden die Arbeitsgrundlage für die verschiedensten Gewerke, d.h. unsere Gerüste bilden nicht nur die Voraussetzungen für die Tätigkeiten des Dachdeckers und Klempners, sondern auch für den Maler, Verputzter und Fensterbauer. Unsere speziellen Fanggerüste sorgen dafür, dass keine Gegenstände über die Dachkanten tiefer nach unten fallen und eventuell Passanten zu Schaden kommen.
Gerade bei Arbeiten in großen Höhen, muss eine Sicherung der Arbeiter und auch vorübergehenden Personen gewährleistet sein.
Das Fanggerüst ist ein so genanntes Schutzgerüst, das für Absturzsicherung bei ungesicherten Arbeitsflächen sorgt. Bei Fassaden
oder Dacharbeiten, ab einer bestimmten Fallhöhe, sind solche Schutzgerüste absolut notwendig und auch vorgeschrieben.
Vor Beginn der Baumaßnahmen sind entsprechende Anträge und Genehmigungen notwendig. Das Gerüst muss nach berufsgenossenschaftlichen Richtlinien gestellt werden, denn gerade beim Gerüstbau werden hohe Anforderungen gestellt, die für Sicherheit bürgen.
Oftmals werden für die Stellung des Gerüstes, öffentliche Flächen benötigt. Hierzu wird ein schriftlicher Antrag an die zuständige Behörde, wie z. B. dem Tiefbauamt oder dem Ordnungsamt gestellt. Die Behörde überprüft diesen Antrag und der Gerüstbauer erhält nach der Genehmigung einen so genannten Regelplan, der eingehalten werden muss.
Der Regelplan beinhaltet bspw. die Sicherung des Verkehrs, das Aufstellen von Schildern und entsprechende Absperrungen. Zusätzlich muss der Gerüstbauer dafür sorgen das genügend Beleuchtung, in Form von Warnleuchten vorhanden ist.
Wir stellen flexibel und termingerecht das Gerüst für die auszuführenden Arbeiten und kümmern uns selbstverständlich um sämtliche Anträge und Genehmigungen nach berufsgenossenschaftlichen Richtlinien.