Für die Sicherheit und den Schutz unserer Mitarbeiter am Arbeitsplatz
14.03.2023 Neuigkeiten intern Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Sicherheit
Im Handwerk sind betriebliche Arbeitsschutzmaßnamen nicht nur gesetzlich verpflichtend, sondern auch wichtig für die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Aus diesem Grund sind regelmäßig Fortbildungsmaßnamen zum Thema Arbeitsschutz für uns verpflichtend.
Was bedeutet Gefährdungsbeurteilung?
Nach § 3(1) des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dies bedeutet, der Arbeitgeber hat Gegenüber seinen Mitarbeitern eine Gesamtverantwortung rund um den Arbeitsschutz. So dient die Gefährdungsbeurteilung der Einschätzung der Sicherheit von Arbeitsabläufen, Schutzmaßnahmen festzulegen, diese regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen zum Arbeitsschutz sind uns zum Schutz unserer Mitarbeiter sehr wichtig. Deshalb sind wir sind in Fragen der Gefährdungsbeurteilung gut aufgestellt. Der Geschäftsführer und Sicherheitsbeauftragte Stefan Otter hat in Sachen Arbeitssicherheit erfolgreich an einem Workshop der Bayerischen Dachdecker zum Thema Gefährdungsbeurteilung teilgenommen.